Das Dienstleistungsspektrum unserer Werkstätten umfasst neben Garten- und Landschaftsbau z. B. auch Fahrradreparaturen in unserem „OLW-Shop“ in der Bautzener Innenstadt.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie Gebäudereinigung und Küchendienstleistungen, werden vor allem für unseren eigenen Bedarf angeboten bzw. ausgeführt. Unter den unten stehenden links erfahren Sie mehr zu den einzelnen Tätigkeiten.
Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
(§ 140 SGB IX)
Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung.
Thomas Ertel



