Die OLW verfügen über einen großen Maschinenpark, mit denen viele verschiedene Aufträge aus Industrie und Gewerbe ausgeführt werden können.
Sie können sich hier einen Überblick über unsere Angebotspalette verschaffen verbunden mit den jeweiligen Kontaktinformationen zu den einzelnen Gewerken:
Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
(§ 140 SGB IX)
Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung.
Thomas Ertel


