Berufsbildungsbereich für Menschen mit Behinderungen

Berufsbildungsbereiche in Werkstätten haben nach SGB IX die Funktion, den behinderten Menschen eine ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechende berufliche und persönlichkeitsfördernde Bildung zu ermöglichen.
Der Berufsbildungsbereich ist im SGB IX gesetzlich verankert.

Als Einrichtung „zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben" steht die Werkstatt „allen Menschen mit Behinderungen unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden."

Die Ausbildungsdauer beträgt bis zu 24 Monaten und soll nicht die berufliche Vorbildung ersetzen, welche insbesondere psychisch Kranke oder durch Unfälle erkrankte Menschen in ihrem Leben bereits erlangt haben.

Die berufliche Bildung in der Werkstatt bezieht ihre Teilnehmer in die Planung der beruflichen Ziele aktiv ein.
Dabei werden individuelle Lernziele und Ausbildungsinhalte festgelegt, die von den Ansprüchen an eine Ausbildung außerhalb der Werkstatt abweichen können.

Das Angebot an berufs- und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wird in den OLW vielfältig gestaltet, um den unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten sowie Neigungen und Eignungen der Teilnehmer gerecht zu werden.

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